Rechtskompass

Gesetz über Geschlechtergleichstellung

GesetzSerbienGeschlechtergleichstellung — Rechtsstatus prüfen

Das Gesetz, Amtsblatt RS 52/2021, regelt ursprünglich Chancengleichheit nach Geschlecht und Gender, öffentliche Maßnahmen und Pflichten von Behörden und Arbeitgebern. Dieser Eintrag benötigt weitere rechtliche Prüfung und bleibt Entwurf.

Dieses Material dient der Information.

Avangarda bietet keine rechtliche Vertretung an. Diese Materialien dienen der Information und einem leichteren Verständnis von Rechten. Für ein konkretes Verfahren wende dich an einen Anwalt, eine Rechtsberatungsstelle oder die zuständige Institution.

Geschlechtergleichstellung — Rechtsstatus prüfen

Das Gesetz zur Geschlechtergleichstellung wurde am 24. Mai 2021 im Amtsblatt RS 52/2021 veröffentlicht. Der ursprüngliche Text regelt Chancengleichheit aufgrund von biologischem und sozialem Geschlecht, öffentliche Politik sowie Pflichten von Behörden und Arbeitgebern. Er betrifft unter anderem Arbeit, Bildung, Gesundheit, Sozialschutz und Zugang zu Dienstleistungen. Dieser Katalogeintrag bleibt ein unveröffentlichter Entwurf: Der abschließende Vollstreckungsstatus nach der verfassungsgerichtlichen Zwischenmaßnahme wurde in den geprüften amtlichen Quellen nicht bestätigt.

Am 27. Juni 2024 leitete das Verfassungsgericht im Verfahren IУз-85/2021 eine Prüfung der Verfassungswidrigkeit ein und setzte die Vollziehung einzelner Rechtsakte oder Handlungen auf Grundlage des Gesetzes aus. Das bestätigt die amtliche Gerichtsmitteilung. Prüfungsverfahren und vorläufige Aussetzung sind keine endgültige Entscheidung, mit der das gesamte Gesetz aufgehoben wird. Sie belegen auch kein Wiederaufleben des früheren Gesetzes.

Bevor eine bestimmte Pflicht, Berichtspflicht oder Sanktion auf dieses Gesetz gestützt wird, sind aktuelle Gerichtsentscheidung und Reichweite zu prüfen. Der veröffentlichte Gesetzestext allein beweist nicht, dass jede Pflicht uneingeschränkt durchgesetzt werden kann. Auch eine Schulungsankündigung oder institutionelle Veranstaltung beendet die gerichtliche Maßnahme nicht. Gesetzesexistenz und Vollziehbarkeit des konkreten Aktes sind unterschiedliche Fragen.

Diskriminierungsschutz ist gesondert anhand der Verfassung, des Antidiskriminierungsgesetzes und weiterer einschlägiger geltender Vorschriften zu prüfen. Zuständigkeit der Gleichstellungsbeauftragtenstelle und gerichtlicher Schutz unterscheiden sich von der Vollziehung eines Aktes auf Grundlage betroffener Vorschriften.

Wer beispielsweise eine geschlechtsbedingte Ablehnung bei einer Bewerbung vermutet, bewahrt Ausschreibung, Korrespondenz und Entscheidung für die Prüfung des Antidiskriminierungswegs auf. Automatische Entschädigung darf nicht zugesagt werden. Ebenso bedeutet das Verfassungsverfahren nicht automatisch fehlenden Schutz. Arbeitgeber müssen Rechtsgrundlage und Status ihrer konkreten Pflichten ermitteln.

Die Stellungnahme 1098-25 der Beauftragtenstelle vom 14. Mai 2026 erwähnt Prüfung und Aussetzung. Sie ist keine endgültige Verfassungsgerichtsentscheidung und belegt nicht das Ende der Maßnahme.

Amtlicher Gesetzestext · Stellungnahme 1098-25 der Beauftragtenstelle

Informierender Entwurf, keine uneingeschränkte Umsetzungsanleitung. Übersetzungen sind redaktionell, nicht amtlich. Prüfen Sie die aktuelle Gerichtsentscheidung und die rechtliche Bewertung des Einzelfalls.

Wofür ist das?

Es erklärt Regelungsbereich sowie Unterschied zwischen einstweiliger Maßnahme und Endentscheidung.

Wer kann es nutzen?

Personen, Arbeitgeber und Behörden, die Rechte oder Pflichten mit fachlicher Statusprüfung beurteilen.

Wann wird es genutzt?

Vor Berufung auf einzelne gesetzliche Pflichten oder Prüfung des Diskriminierungsschutzes.